Buchungen

Aktuell können wir nur Telefonisch oder per Email Ihre Buchungswünsche entgegen nehmen.

Einzelzimmer

Ein oder zwei Nächte: € 60,00/ Nacht/ Zimmer

ab 3 Nächte: € 55,00/ Nacht/ Zimmer

Die Einzelzimmer befinden sich im Dachgeschoß. Sie nutzen das Bad und die Küche gemeinschaftlich.


Preise für Langzeitmiete auf Anfrage.

Doppelzimmer

Ein bis zwei Nächte: € 80,00 / Nacht / Zimmer
ab 3 Nächte € 75,00 / Nacht/ Zimmer

Die Doppelzimmer nutzen das Bad und die Küche gemeinschaftlich.

Preise für Langzeitmiete auf Anfrage.

Mehrbettzimmer

€ 35,00 / Nacht / Bett

Die Mehrbettzimmer :
Zimmer mit 4 Einzelbetten,
Zimmer mit 3 Einzelbetten
Zimmer mit 2 Einzelbetten

Bad- und Küchennutzung gemeinschaftlich.

Preise für Langzeitmiete auf Anfrage.

Ferienwohnungen

1 bis 3 Nächte:  € 150,00/ pro FEWO/ Nacht
ab 4 Nächte :     € 120,00/ pro FEWO/ Nacht

Die Ferienwohnungen sind jeweils ausgestattet mit einem Doppelzimmer und einem Dreibettzimmer zuzüglich  Duschbad und komplett ausgestatteter Küche. Perfekt für die Familie.

Preise für Langzeitmiete auf Anfrage.

  • Längerfristige Vermietungen auf Anfrage.


  • Preise verstehen sich inkl. Handtücher und Bettwäsche, sowie Nutzung der Küchen und Bäder.


  • Bei einer Übernachtung erheben wir pro Bett € 10,00 Wäschezuschlag.

Check OUT:

 

Wir bitten Sie, das Zimmer am Abreise Tag bis 10 Uhr zu verlassen und Ihren Zimmerschlüssel direkt an das Personal
zu übergeben. 

Das Team der Pension "Übernachten in Glückstadt" wünscht Ihnen eine angenehme Heimreise und hofft Sie bald wieder
begrüßen zu dürfen.

Gastaufnahmebedingungen

 Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
 
 § 1 Abschluß des Gastaufnahmevertrages
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
1. Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtaufenthaltspreises zu zahlen.
2. Der vereinbarte Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Anreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.
 3. Werden Anzahlung (und Restzahlung) nicht fristgemäß geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 3 Rücktritt
1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
3. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung 
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
 
 
 
 

 

§ 5 Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
2. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 6 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand 
1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 §8 Ausgergewöhliche Lagen

Wenn es zu außergewöhlichen pandemischen oder ähnlichen Lagen kommt, kann im gegenseitigen Einvernehmen auf  Anzahlungen und oder Stornierungsgebühren verzichtet werden.